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Überblick über die Reiseversicherungen

Gerade wenn sich Kunden im Ausland aufhalten, ist es unbedingt notwendig, sich über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu informieren. Im Ausland gelten oftmals andere Bedingungen als in Deutschland, und manche Schadensfälle im Ausland werden von den "normalen" Versicherungen in Deutschland auch nicht ersetzt. Es gibt einige Reiseversicherungen, die der Reisende unter Umständen sehr gut gebrauchen könnte. Diese werden in einer kurzen Übersicht im folgenden Text etwas näher beschrieben. Die am meisten genutzten Reiseversicherungen sind sicherlich die Auslandsreisekrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Reisegepäckversicherung. Zudem bieten einige Versicherer auch eine Reisehaftpflichtversicherung an, falls die bestehende Privathaftpflicht auf Europa begrenzt sein sollte. Genauso wichtig ist eine Autoversicherung, z.B. wenn Sie im Hunde Urlaub mit einem eigenen PKW unterwegs sind.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die wichtigste Reiseversicherung überhaupt ist sicherlich die Auslandsreisekrankenversicherung, da die Gesundheit des Versicherten natürlich immer im Vordergrund stehen sollte. Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens ist der deutsche Bürger zwar auch in den meisten europäischen Ländern durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, allerdings erstreckt sich deren Kostenerstattung nicht immer auf die volle Höhe der Behandlungskosten. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass nur die Kosten für eine notwendige Behandlung im Ausland erstattet werden, die auch in Deutschland angefallen wären. Müssen Sie also beispielsweise im Rahmen eines Urlaubs in Schweden zwei Tage im Krankenhaus stationär behandelt werden, und kostet dieser gesamte Aufenthalt 4.000 Euro, müssten Sie diesen Betrag ohnehin zunächst einmal selber vorstrecken. Stellt die Krankenkasse, bei der Sie die Rechnung später einreichen nun fest, dass die gleichen Behandlungskosten in Deutschland nur einen Betrag von 2.800 Euro ausgemacht hätten, würden Sie auch nur diesen Betrag erstattet bekommen. Für solch einen häufig auftretenden Fall ist also die Auslandsreisekrankenversicherung sehr nützlich, denn diese würde die vollen Kosten von 4.000 Euro erstatten bzw. die Differenz zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen. Noch dringender wird die Versicherung benötigt, falls man in ein Land verreist, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, denn dort müsste der Patient alle Behandlungskosten komplett selber zahlen.

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ist zwar nicht so wichtig wie die Auslandsreisekrankenversicherung, kann dem Versicherten aber dennoch helfen, evtl. recht hohe Kosten nicht selber tragen zu müssen. Man kann die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung dann in Anspruch nehmen, wenn man eine bestimmte Reise gebucht hat, und diese im Folgenden nicht wahrnehmen kann. In den meisten Fällen werden dennoch Stornierungsgebühren vom Reiseveranstalter berechnet, welche von der Reiserücktrittsversicherung übernommen würden. Natürlich kann man die Reise nicht "einfach so" absagen, sondern es werden von der Versicherung nur bestimmte Gründe akzeptiert. Dazu zählen nachweisliche Krankheit des Versicherten, der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes oder auch der Tod des Ehepartners, eines Kindes oder eines Elternteils. Sollte das entsprechende Ereignis so kurz vor dem Reisetermin eintreffen, dass keine Stornierung mehr durchgeführt werden kann, ersetzt die Reiserücktrittsversicherung natürlich die gesamten Reisekosten. Eng in Zusammenhang mit der Reiserücktrittsversicherung steht auch die Reiseabbruchversicherung. Sie tritt nicht dann ein, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, sondern für den Fall, dass der Versicherte die Reise aus nahezu den gleichen Gründen, die für einen Nicht-Antritt der Reise gelten, vorzeitig abbrechen muss. Die Reise an sich ist dann natürlich schon bezahlt, aber dennoch können zusätzliche Kosten wie beispielsweise zusätzlicher Linienflug oder Hotelübernachtungen hinzukommen, welche von der Reiseabbruchversicherung übernommen würden.

Reisegepäckversicherung

Eine Reiseversicherung gerade bei Last Minute Reisen, oder bei einem Last Minute Urlaub die sich besonders für Vielreisende bzw. Geschäftsleute lohnt, ist die Reisegepäckversicherung. Da besonders im Geschäftsbereich oftmals wichtige Unterlagen mit auf die Reise genommen werden, kann die Absicherung durch die Reisegepäckversicherung sehr nützlich sein. Diese ersetzt nämlich alle Schäden, die am Reisegepäck ohne Verschulden des Versicherten entstehen. Dazu gehört die Beschädigung des Gepäcks und dessen gesamter Inhalt beim Verladen (Flughafen oder Bahnhof), ferner auch das absichtliche Beschädigen durch andere Personen oder auch der Diebstahl des Reisegepäcks. Zumeist ist das Gepäck bis zu einer Pauschalsumme von ca. 5.000 bis 10.000 Euro versichert. Transportiert man jedoch besonders wertvolle Gegenstände, können die im Rahmen einer Erweiterung der Versicherung natürlich ebenfalls mitversichert werden.