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Die Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet zwar einen relativ umfassenden Schutz der Versicherten an, allerdings können die vielfältigen Leistungen zum größten Teil nur im Inland erbracht werden. Damit der Versicherte aber dennoch auch im Ausland im Krankheitsfall in ausreichendem Maße versichert ist, gibt es hier die Möglichkeit, eine so genannte Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung fällt in den großen Bereich der Reiseversicherungen und wird insbesondere im Rahmen von Urlaubsreisen ins europäische oder außereuropäische Ausland genutzt. Um zu verdeutlichen, wie wichtig der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung für den Kunden im Ernstfall sein kann, sollen deren Leistungsmerkmale auch anhand einiger Praxisbeispiele erläutert werden. Wenn man sich über den Sinn und Zweck einer Auslandsreisekrankenversicherung Gedanken macht, so sollte man zunächst einmal darüber informiert sein, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens auch in vielen europäischen Ländern Leistungen erbringt. Allerdings ist es zum einen der Fall, dass die dortigen Behandlungskosten zum Teil höher sind als in Deutschland, und zum anderen auch nicht jedes europäische Land dieses Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland hat.

Der Sinn der Auslandskrankenversicherung

Sollten die Behandlungskosten also im jeweiligen europäischen Land höher als hierzulande sein, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nur Kosten, welche für die gleiche Behandlung in Deutschland angefallen wären. Daher ist zunächst einmal festzuhalten, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung auch dann schon sinnvoll sein kann, wenn man als Versicherter in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verreist. Sollte man in ein Land verreisen, mit dem überhaupt kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die Situation für den Versicherten noch "dramatischer", denn dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung gar keine Behandlungskosten. Daher ist in solch einem Fall die Absicherung durch die Auslandsreisekrankenversicherung quasi unerlässlich. Dem Versicherten werden im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung zwei verschiedene Varianten angeboten, denn zum einen kann er die Versicherung für die Dauer der Urlaubs- oder Geschäftsreise abschließen, zum anderen aber auch für ein gesamtes Jahr. Dieses wird empfohlen, falls man sich mehrmals im Jahr im Ausland aufhält. Die Beitragskosten zur Auslandsreisekrankenversicherung sind relativ moderat, der übliche Satz liegt hier bei ca. 80 Cent pro Tag bzw. rund 20 Euro für die Jahrespolice. Wenn man sich nun überlegt, ob man die Auslandsreisekrankenversicherung abschließen soll oder nicht, gilt es auf jeden Fall nochmals zu erwähnen, dass diese im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zu jeder Uhrzeit und an jedem Ort weltweit gültig ist,

Umfassende Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung sind sehr umfassend und reichen von der Erstattung aller angefallenen Behandlungskosten im Ausland bis hin zum medizinisch begründeten Rücktransport aus dem jeweiligen Land zurück nach Deutschland. Natürlich werden zudem auch die Kosten für Medikamente, Verbandsmittel, Zahnarztbehandlungen und Klinik- und Krankenhausaufenthalten erstattet. In folgender Situation könnte das Vorhandensein einer Auslandsreisekrankenversicherung zum Beispiel sehr von Vorteil sein. Herr Hansen ist mit seiner Frau und seiner Tochter auf Urlaubsreise in Marokko unterwegs. Bereits am dritten Tag fühlen sich alle Familienmitglieder sehr schlecht und klagen über Magenschmerzen. Als das Befinden am vierten Tag noch schlimmer wird, entschließen sie sich, dort zum Arzt zu gehen. Dieser diagnostiziert eine Lebensmittelvergiftung und die Familie Hansen muss zwei Tage in stationäre Behandlung. Als sie nach zwei Tagen wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden, bekommen sie vom Krankenhaus eine Rechnung von umgerechnet 3.800 Euro. Glücklicherweise hat Herr Hansen seine Kreditkarte mit dabei und kann so den fälligen Betrag bezahlen. Nach dem Urlaub zurück in Deutschland reicht Herr Hansen die Rechnung zunächst bei seiner "normalen" Krankenkasse ein. Diese lehnt die Zahlung jedoch ab, da mit Marokko kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Herr Hansen hatte jedoch für seine Familie und sich vor Urlaubsantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen. Wenige Tage nachdem er nun dort ebenfalls die erhaltene Rechnung einreicht, wird der Betrag bereits auf sein Konto überwiesen. Ohne die Auslandsreisekrankenversicherung wäre Familie Hansen also auf den Kosten von knapp 4.000 Euro "sitzen geblieben". An dem beschriebenen Beispiel kann man sehen, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr wichtig ist, besonders natürlich in Staaten außerhalb der Europäischen Union.