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Die Kreditkarte und die enthaltenen Reiserversicherungen

Nicht wenige Kunden machen sich darüber Gedanken, welche zusätzlichen Versicherungen sie aufgrund einer bevorstehenden Urlaubs- oder Geschäftsreise abschließen sollten. Oftmals ist das aber gar nicht notwendig, denn viele Kunden besitzen inzwischen eine Kreditkarte, welche häufig bereits einige Reiseversicherungen enthält. Zu den Reiseversicherungen, welche oftmals im Rahmen des Kreditkartenvertrages abgeschlossen werden, gehören beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung, Verkehrsmittel-Unfallversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung oder ein Auto-Schutzbrief für Auslandsreisen. Diese Versicherungen sind zwar nicht automatisch in jedem Kreditkartenvertrag enthalten, werden aber zumindest von nahezu allen Kreditkartenunternehmen neben dem Kreditkarten Vergleich angeboten. Bevor Sie also eine separate Reiseversicherung abschließen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Reiseversicherung aufgrund ihrer Kreditkartennutzung ohnehin bereits besteht. Nachfolgend werden die wichtigsten Reiseversicherungen im Überblick beschrieben, die häufig im Rahmen der Kreditkartennutzung bereits bestehen.

Stornierungs- und Buchungskosten

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornierungs- und Buchungskosten, falls der Versicherte eine Reise aus gesundheitlichen oder sonstigen festgelegten Gründen nicht antreten kann. Zu den sonstigen Gründen zählen beispielsweise Tod eines nahen Angehörigen, Einbruch mit Beschädigungen in der Wohnung des Versicherten oder plötzliche Arbeitslosigkeit. Kann der Versicherte die Reise aufgrund einer Erkrankung nicht antreten, ist diese durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen und dem Versicherungsunternehmen vorzulegen. Im Folgenden wird dann die Versicherung alle Kosten übernehmen, die in Zusammenhang mit der gebuchten Reise entstanden sind. Dazu gehören in erster Linie Stornierungsgebühren. Kann die Reise bereits nicht mehr storniert werden, werden von der Reiserücktrittsversicherung auch die kompletten Buchungskosten erstattet. Mit einer Zusatzklausel kann der Versicherte im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung zudem vereinbaren, dass diese nicht nur für den Fall gilt, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, sondern auch dann einspringt, wenn die Reise aus bestimmten Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Verkehrsmittel-Unfallversicherung

Eine weitere Reiseversicherung, welche oftmals im Rahmen der Kreditkartennutzung vorhanden ist, ist die Verkehrsmittel-Unfallversicherung. Diese ist zwar für den Versicherten nur dann wirklich sinnvoll, wenn noch keine private Unfallversicherung besteht, deckt aber dennoch die gleichen Risiken ab. Im Vergleich zur privaten Unfallversicherung erbringt die Verkehrsmittel-Unfallversicherung allerdings nur dann eine Leistung, wenn dem Versicherten während des Auslandsaufenthaltes ein Unfall im Rahmen der Nutzung eines Verkehrsmittels passiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Unfall bei Benutzung der Bahn, des Flugzeuges oder eines Schiffes ereignet. Entscheidend ist lediglich die Tatsache, dass der Fahrpreis des jeweiligen Verkehrsmittels mit der Kreditkarte des Versicherten bezahlt worden ist. Kauft dieser sich also zum Beispiel eine Busfahrkarte und bezahlt diese in bar, und ereignet sich im Folgenden ein Unfall mit diesem Bus, kommt die Verkehrsmittel-Unfallversicherung nicht für den Schaden auf. Wenn die Versicherung jedoch die vereinbarte Leistung erbringen muss, geschieht das je nach Vereinbarung zumeist durch Zahlung einer anteiligen Invaliditätssumme, eines Krankentagegeldes oder einer Unfallrente.

Auslandsreisekrankenversicherung

Auch die Auslandsreisekrankenversicherung ist oftmals bei der Kreditkartennutzung als Leistung automatisch in einem Paket enthalten. Diese ist natürlich im Ausland von besonderer Wichtigkeit, da die gesetzliche Krankenversicherungen je nach Reiseland nur bestimmte bzw. gar keine Kosten von Behandlungen übernimmt. Ohne das Vorhandensein einer Auslandsreise-Krankenversicherung könnte es also passieren, dass der Versicherte alle Kosten einer Behandlung bzw. unter Umständen eines Krankenhausaufenthaltes, alleine tragen muss. Je nach Art und Schwere der Erkrankungen können das sehr leicht mehrere Tausend Euro sein. Die Auslandsreise-Krankenversicherung hingegen würde alle Kosten im Rahmen einer medizinisch notwendigen Behandlung übernehmen, ganz egal in welchem Land und zu welcher Uhrzeit. Auch ein notwendiger Rücktransport von dem jeweiligen Reiseland nach Deutschland wären im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert. Neben den drei genannten Versicherungen ist auch der Autoschutzbrief für das Ausland eine sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehenden Autoversicherungen. Dieser berücksichtigt in seinem Leistungspaket insbesondere die speziellen Gefahren, die auf den Autofahrer im Ausland warten. Anders als in Deutschland, besteht zum Beispiel nicht in allen anderen Ländern die Pflicht für den KFZ-Halter, eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu haben. Würde ein fremder Autofahrer nun einen Schaden am Auto des Versicherten verursachen, so könnte es durchaus vorkommen, dass das Unfallopfer auf den eigenen Kosten sitzen bleiben würde, weil der Autofahrer aus dem anderen Land keine Versicherung hat. Der Autoschutzbrief würde in diesem Falle zum Beispiel die Kosten übernehmen.