Praxisbeispiele
Oftmals kann man sich als Reisender gar nicht vorstellen, wie wichtig manche Reiseversicherungen sein können, besonders natürlich in finanzieller Hinsicht. Daher sollen die folgenden Beispiele, die sicherlich in der Praxis sehr oft vorkommen, verdeutlichen, in welchen Situationen man eine Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung oder eine Reisegepäckversicherung dringend benötigen könnte. Besonders die Auslandsreisekrankenversicherung wird von vielen Reisenden "vergessen", weil man davon ausgeht, ohnehin durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert zu sein. Das ist je nach Reiseland allerdings nur bedingt der Fall. Familie Bergmann fliegt zu Viert (Ehepaar Bergmann und zwei Söhne) in die Ferien nach Brasilien. Die ersten Urlaubstage verlaufen ruhig und erholsam wie geplant. Nach knapp einer Woche bekommt Herr Bergmann plötzlich starke Schmerzen im Unterbauch und geht zunächst zu einem in der Urlaubsstadt ansässigen Arzt. Dieser verschreibt ihm ein paar Schmerzmittel, kann aber ansonsten keine Ursache finden. Als die Schmerzen jedoch immer schlimmer werden, begibt sich Herr Bergmann in ein Krankenhaus. Dort wird er geröntgt und es wird eine Blinddarmentzündung diagnostiziert. Schon Stunden später wird Herr Bergmann operiert. Da die Klinik nicht am Urlaubsort ist, sondern etwa 120 Kilometer entfernt, müssen sich Frau Bergmann und die Kinder dort ein Hotelzimmer nehmen. Nach drei Tagen kann Herr Bergmann schließlich wieder entlassen werden. Da die Ärzte und Krankenhäuser in Brasilien natürlich die Kosten nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland abrechnen können, muss Herr Bergmann zunächst alle Kosten selber tragen. Die Behandlung des Arztes, die Operation, der Krankenhausaufenthalt und die Hotelübernachtungskosten der Familie machen einen Betrag von umgerechnet 7.500 Euro aus. Hätte Familie Bergmann vor dem Urlaubsantritt keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, müssten sie die volle Summe von 7.500 Euro alleine bezahlen. So aber trägt die Auslandsreisekrankenversicherung alle anfallenden Kosten, zum Beispiel auch die Kosten für die Hotelübernachtung der Ehefrau und der beiden Söhne. Während der Genesung von Herrn Bergmann, können die Söhne Multiplayer Games im Hotelzimmer, vorausgesetzt es gibt einen Internetanschluss, spielen. Hat man einen solchen Internetanschluss zur Verfügung, kann man ungestört kleine Spiele wie Skyrama und andere Games spielen.
Praxisbeispiel zur Reiserücktrittsversicherung
Auch für die sinnvolle Nutzung der Reiserücktrittsversicherung lassen sich genügend Beispiel finden. Herr Marx hat vor zwei Tagen schon einmal die nächste Urlaubsreise gebucht. Er ist Single und verreist daher für sein Leben gerne in weit entfernte Länder. Bis zur nächsten geplanten Reise nach Indien sind es zwar noch neun Monate, aber dennoch ist die Buchung perfekt. Einige Tage nach der Buchung entschließt sich Herr Marx auf Anraten eines Freundes hin, auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da die Reise doch einen nicht unerheblichen Gesamtwert von rund 5.000 Euro hat. Zwei Wochen vor Antritt der Reise wird Herrn Marx auf der Betriebsversammlung seines Unternehmens mitgeteilt, dass er aus betrieblichen Gründen leider gekündigt wird. Nach dem ersten Schock wird ihm nun auch klar, dass er sich die Reise nach Indien gar nicht mehr leisten kann. Daher macht er einen Termin bei seinem Versicherungsberater und erkundigt sich unter anderem danach, was denn nun mit den Stornierungsgebühren der Reise ist. Diese betragen aufgrund der kurzfristigen Absage der Reise 80 Prozent des gesamten Reisepreises, also rund 4.000 Euro. Der Versicherungsberater kann Herrn Marx jedoch beruhigen, denn die Reiserücktrittsversicherung wird die gesamten Stornierungskosten übernehmen, da sie nicht nur bei Krankheit die Gebühren der Stornierung erstattet, sondern auch bei plötzlicher Arbeitslosigkeit. Da Herr Marx erst gerade von seiner Entlassung erfahren musste, fällt dieser Zeitpunkt zwei Wochen vor Reiseantritt selbstverständlich noch unter die Definition von "plötzlich". Ohne die Reiserücktrittsversicherung hätte Herr Marx die vollen Stornierungsgebühren übernehmen müssen und zudem die Reise dennoch nicht antreten können. Der finanzielle Schaden hätte also bei 4.000 Euro gelegen, für die Versicherung hat Herr Marx jedoch nur einen einmaligen Beitrag von 34,50 Euro gezahlt. Wäre Herr Marx übrigens während der Reise krank geworden und er hätte diese vorzeitig abbrechen müssen, hätte die Reiserücktrittsversicherung keine etwaigen Zusatzkosten übernommen. Für diesen Fall hätte er eine Reiseabbruchversicherung abschließen müssen. Diese kann man allerdings in den meisten Fällen als Erweiterung der Reiserücktrittsversicherung im selben Versicherungsvertrag erhalten, die Mehrkosten des Beitrages sind dabei relativ gering.